Steuer- & Rechtstipps

Freibeträge mehrmals nutzen

Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer können alle 10 Jahre neu in voller Höhe genutzt werden. Angesichts eines Freibetrages bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder von EUR 400.000 je Kind und je Elternteil ist es möglich, durch wiederholte Übertragungen zu Lebzeiten ein beachtliches Vermögen steuerfrei der jüngeren Generation zuzuwenden.

Beispiel

Die Ehegatten Richter, 65 und 63 Jahre alt, übertragen 2009 Vermögen mit einem Steuerwert von EUR 800.000 auf ihre einzige Tochter Julia. Testamentarisch setzen sie jeweils unmittelbar ihre Tochter als Alleinerbin ihres übrigen Vermögens (Einfamilienhaus und Geldvermögen mit einem Steuerwert von insgesamt EUR 800.000) ein. Den Ehegatten gehören die Vermögensgegenstände je zur Hälfte.

Bei der Schenkung im Jahr 2009 fällt für Julia keine Steuer an, da sie sowohl nach ihrem Vater aus auch nach ihrer Mutter einen Freibetrag von EUR 400.000 hat. Versterben die Eltern 10 Jahre nach der Schenkung, werden diese Freibeträge erneut gewährt, so dass auch die Erbschaft für Julia steuerfrei ist. Würden Herr und Frau Richter ihr Vermögen als Ganzes ihrer Tochter vererben, fiele eine Steuer von EUR 120.000 (2 x EUR 60.000) an.

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Ubert · Hochmuth · Kaspar Rechtsanwälte PartG mbB - Fachanwälte für Erbrecht in München
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