Herzlich willkommen
in unserer Kanzlei für Erbrecht
im Zentrum von München

Wir sind seit über 30 Jahren spezialisiert auf
Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Vermögensnachfolge.

U · H · K
RECHTSANWÄLTE

Kanzlei für Erbrecht
Theatinerstraße 35, 80333 München

Kanzleiphilosophie

Wir streben vorrangig eine kostengünstige und schnelle außergerichtliche Erledigung der rechtlichen Auseinandersetzung auf dem Gebiet des Erbrechts an. Sollte trotzdem eine einvernehmliche Verhandlungslösung scheitern, setzen wir Ihre Rechte bei Gericht durch. Wir nehmen Ihre Interessen im gesamten Bundesgebiet vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Finanzämtern wahr. Aufgrund der Struktur unserer Kanzlei können wir Ihnen und Ihren Angehörigen eine dauerhafte Begleitung bei der Vermögensnachfolge anbieten.

Unsere Tätigkeit

Wir vertreten Sie nicht nur bei der Abwicklung von Erb- und Pflichtteilsfällen, sondern beraten Sie außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, einschließlich der Volljährigenadoption. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft stellt sich immer häufiger die Frage nach der Testierfähigkeit des Erblassers bei der Errichtung seines Testaments. Bestehen nach dem Erbfall Zweifel an der Testierfähigkeit, kommt Ihnen unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen und unsere langjährige Praxis in gerichtlichen Verfahren zu Gute.

Vorträge zum Erbrecht

Unsere Fachkompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts wird von Banken, Verbänden und Versicherungen so hoch geschätzt, dass wir für diese Institute laufend Vorträge und Seminare halten, z.B. für den Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern, die ERGO Rechtschutz­versicherung, die Sparkassen, die LBS Bayerische Landesbausparkasse und die HypoVereinsbank.

"Wirtschaftswoche"
Topkanzlei

Unsere Kanzlei wurde bereits von der Zeitschrift Wirtschaftswoche als eine der 25 besten Kanzleien für Erbrecht in ganz Deutschland aufgeführt.

"FOCUS"
Anwaltsliste

Das Magazin FOCUS empfahl unsere Kanzlei mehrfach in seiner Anwaltsliste als ausgewiesene Experten für Erbrecht.

Publikationen

  • Unser Buch "Erbrecht" ist das Ergebnis unserer langjährigen anwaltlichen Praxis. Es liegt in der 10. Auflage, Mai 2020, vor.
  • Im März 2022 ist unser Buch "Testament und Erbfall" in 8. Auflage im Verlag C.H. Beck erschienen.
  • Johannes Hochmuth und Josef Kaspar haben für die D.A.S. Rechtsschutzversicherung 2016 den Ratgeber "Testament und Erbschaft" mitverfasst.
  • Die Dissertation von Dr. Andreas Miehler "Reformbedarf bei der Adoption von Stiefkindern, Verwandten und Volljährigen" ist 2016 erschienen.
  • In den Nomos Gesetzesformularen BGB wurde das Adoptionsrecht mit erbrechtlichen Bezügen von Dr. Andreas Miehler kommentiert.
  • Veronika Hartmann und Dr. Andreas Miehler sind Mitautoren des ZEV-Reports Zivilrecht.

Rückrufservice

Haben Sie Fragen zu den Themen Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Vermögensnachfolge?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir rufen Sie für ein unverbindliches Gespräch gerne zurück!

Kosten

Bei einer Erstberatung fällt bei uns eine Gebühr von maximal Euro 190,00 zzgl. MwSt an. Diese umfasst ein Gespräch, das Sie über die Rechtslage informiert und Ihnen einen Überblick verschafft, ob ein weiteres Vorgehen veranlasst ist.

Auf Ihren Wunsch können auch individuelle Honorarvereinbarungen, z.B. auf Zeit- oder Erfolgsbasis, abgeschlossen werden.

Kooperationen

Im Bereich des Steuerrechts besteht eine Kooperation mit der HK Steutax GmbH in München sowie der Steuerkanzlei Gadilhe und der Steuerkanzlei Roßknecht in Starnberg.

Zweigstellen

Neben unserem Kanzleisitz in München beraten wir Sie gerne auch persönlich in unseren Zweigstellen in Dachau, Markt Indersdorf und Holzkirchen. (Kontaktdaten)

Aus unserer Publikation "Erbrecht"

30.06.2021 09:01
§ 3 - Die gesetzliche Erbfolge

3. Das Erbrecht des Ehegatten bei Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung entsteht stets nur durch Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.

4. Das Erbrecht des Ehegatten bei Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist durch das gemeinschaftliche Vermögen (Gesamtgut) der Ehegatten gekennzeichnet (§§ 1415 ff). Daneben können Gegenstände zum Sondergut oder zum Vorbehaltsgut gehören.

30.06.2021 09:01
09.07.2021 09:08
§ 3 - Die gesetzliche Erbfolge

5. Der Voraus des Ehegatten

Vorweg erhält der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Erbe (nicht als testamentarischer Erbe) den Voraus neben seinem Erbteil (§ 1932). Dieser besteht in den zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenständen und den Hochzeitsgeschenken. Dem Ehegatten soll die Fortführung des Haushalts ermöglicht werden.

09.07.2021 09:08
24.07.2021 09:12
§ 3 - Die gesetzliche Erbfolge

6. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bei Trennung und Scheidung

Solange die Eheleute nur getrennt leben, behalten sie ihr Erbrecht. Es entfällt, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden oder aufgehoben ist.

7. Das Geschiedenentestament

Will der Erblasser verhindern, dass sein ehemaliger Ehegatte gesetzlicher Erbe der Abkömmlinge bei deren (vorzeitigen) Tod wird, ist die Errichtung eines Geschiedenentestaments zu empfehlen.

24.07.2021 09:12
Ubert · Hochmuth · Kaspar Rechtsanwälte PartG mbB - Anwälte für Erbrecht in München
Zweigstellen in Dachau, Markt Indersdorf und Holzkirchen
Impressum - Datenschutzerklärung - Sitemap