Steuer- & Rechtstipps

Den Nachlass auf mehrere Personen verteilen

Die Freibeträge können vervielfacht werden, wenn der Nachlass nicht einer einzigen Person zugewandt, sondern auf mehrere Personen verteilt wird, z.B. auf den Sohn und die Enkel des Erblassers.

Zusätzlich verringert sich dadurch der Erwerb des einzelnen Empfängers, so dass wegen der progressiv ausgestalteten Steuersätze ein niedrigerer Steuertarif erreicht werden kann.

Beispiel

Die allein stehende Frau Binder wendet ihr Bankguthaben über EUR 150.000 durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ihrer Schwester zu.

Nach Abzug ihres persönlichen Freibetrages von EUR 20.000 muss die Schwester von Frau Binder EUR 130.000 versteuern, was bei einem Steuersatz von 20% eine Erbschaftsteuer in Höhe von EUR 26.000 ergibt.

 

Beispielsvariante

Frau Binder wendet das Bankguthaben ihrer Schwester sowie deren beiden Töchtern zu gleichen Teilen zu.

Die Schwester von Frau Binder sowie die beiden Nichten nutzen jeweils ihren Freibetrag von EUR 20.000 aus und müssen somit je EUR 30.000 versteuern. Gleichzeitig beträgt der Steuersatz aufgrund des geringeren Erwerbs nur 15%. Die Steuer beträgt bei dieser Gestaltung somit jeweils EUR 4.500, insgesamt EUR 13.500, so dass eine Steuerersparnis von EUR 12.500 eintritt.

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Ubert · Hochmuth · Kaspar Rechtsanwälte PartG mbB - Fachanwälte für Erbrecht in München
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