Steuer- & Rechtstipps
Vorteilhafte Kettenschenkung
Steuervorteile lassen sich erzielen, wenn die Schenkung unter Zwischenschaltung einer weiteren Person erfolgt - so genannte Kettenschenkung. Mit Hilfe dieses Umwegs können Freibeträge ausgeschöpft und eine günstige Steuerklasse erreicht werden.
Beispiel
Herr Thoma will seinem Sohn ein Wertpapierdepot im Wert von EUR 600.000 zukommen lassen.
Schenkt er ihm dieses Depot direkt, fällt eine Steuer von EUR 22.000 an. Wendet er allerdings zunächst seiner Ehefrau und seinem Sohn je die Hälfte des Depots in Höhe von EUR 300.000 zu und schenkt Frau Thoma nach einigen Monaten ihrem Sohn das Depot im Wert von EUR 300.000, ergibt sich folgende steuerliche Berechnung bei der Kettenschenkung:
Schenkung Herr Thoma an Sohn EUR 300.000 ./. persönlicher Freibetrag des Sohnes EUR 400.000 Steuer: EUR 0 Schenkung Herr Thoma an Ehefrau EUR 300.000 ./. persönlicher Freibetrag der Ehefrau EUR 500.000 Steuer: EUR 0 Schenkung Frau Thoma an Sohn EUR 300.000 ./. persönlicher Freibetrag des Sohnes EUR 400.000 Steuer: EUR 0
Da Herr Thoma eine Kettenschenkung vorgenommen hat, fällt für seinen Sohn keine Erbschaftsteuer an!