Steuer- & Rechtstipps

Vorteilhafte Kettenschenkung

Steuervorteile lassen sich erzielen, wenn die Schenkung unter Zwischenschaltung einer weiteren Person erfolgt - so genannte Kettenschenkung. Mit Hilfe dieses Umwegs können Freibeträge aus­geschöpft und eine günstige Steuerklasse erreicht werden.

 

Beispiel

Herr Thoma will seinem Sohn ein Wertpapierdepot im Wert von EUR 600.000 zukommen lassen.

Schenkt er ihm dieses Depot direkt, fällt eine Steuer von EUR 22.000 an. Wendet er allerdings zunächst seiner Ehefrau und seinem Sohn je die Hälfte des Depots in Höhe von EUR 300.000 zu und schenkt Frau Thoma nach einigen Monaten ihrem Sohn das Depot im Wert von EUR 300.000, ergibt sich folgende steuerliche Berechnung bei der Kettenschenkung:

Schenkung Herr Thoma an Sohn              EUR 300.000
./. persönlicher Freibetrag des Sohnes    EUR 400.000
Steuer:                                   EUR       0
Schenkung Herr Thoma an Ehefrau           EUR 300.000
./. persönlicher Freibetrag der Ehefrau   EUR 500.000
Steuer:                                   EUR       0
Schenkung Frau Thoma an Sohn              EUR 300.000
./. persönlicher Freibetrag des Sohnes    EUR 400.000
Steuer:                                   EUR       0

Da Herr Thoma eine Kettenschenkung vorgenommen hat, fällt für seinen Sohn keine Erbschaftsteuer an!

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