Steuer- & Rechtstipps
Steuerersparnis durch grosszügige Gelegenheitsgeschenke
Die üblichen Geschenke zum Geburtstag, zu Weihnachten, zur Hochzeit oder zum bestandenen Examen sind schenkungsteuerfrei (§13 Abs.1 Nr.14 ErbStG). Die Steuerbefreiung entfällt allerdings, wenn diese Geschenke einen angemessenen Rahmen überschreiten. Welcher Rahmen angemessen ist, kann nur im Einzelfall nach Anlass, Art und Wert des Geschenks beurteilt werden.
Geschenke bis zu einem Wert von EUR 5.000 werden in der Regel vom Finanzamt nicht beanstandet. Jedoch dürften auch großzügigere Geschenke, wie z.B. ein Pkw an den Sohn zum bestandenen Examen, im Einzelfall noch angemessen sein.
Gelegenheitsgeschenke können innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums wiederholt gewährt werden, ohne dass ihr Wert zusammengezählt wird. Die persönlichen Freibeträge der Beschenkten werden dadurch nicht berührt.