Steuer- & Rechtstipps
Geld zum Kauf von Immobilien schenken
Wenn Geld geschenkt wird, um damit eine bestimmte Immobilie zu erwerben, wird die Steuer nicht nach dem Geldbetrag, sondern nach dem steuerlichen Grundbesitzwert berechnet (sog. mittelbare Grundstücksschenkung). Dies ist dann vorteilhaft, wenn der steuerliche Grundbesitzwert der Immobilie unterhalb dem geschenkten Geldbetrag liegt. Eine Steuerersparnis lässt sich beispielsweise wegen des 10%igen Bewertungsabschlags bei Immobilien erzielen, die zu Wohnzwecken vermietet sind (§ 13 c ErbStG).
Beispiel
Herr Tröger schenkt seinem Neffen EUR 120.000, womit er sich eine bestimmte vermietete Eigentumswohnung kaufen soll. Eine anderweitige Verwendung des Geldbetrages ist ausdrücklich ausgeschlossen.
In steuerlicher Hinsicht handelt es sich nicht um eine Geld-, sondern um eine Immobilienschenkung, da der Neffe den Geldbetrag nur für den Kauf einer bestimmten Eigentumswohnung verwenden darf. Als Steuerwert ist daher lediglich der um 10% verminderte Wert der Wohnung von EUR 90.000 anzusetzen. Hätte Herr Tröger seinem Neffen das Geld geschenkt, ohne die Verwendung festzulegen, müsste dieser den vollen Geldwert versteuern. Die ersparte Steuer beträgt EUR 3.600. Um die Voraussetzung der mittelbaren Grundstücksschenkung gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sollte schriftlich vereinbart werden, dass der Geldbetrag nur zum Kauf einer genau bezeichneten Immobilie bestimmt ist.